Gemeinde
Strass im Zillertal
Ein Legalisator ist für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge, Darlehensverträge, etc. zuständig.
Die Aufgabe des Legalisators umfasst ausschließlich die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages.
Die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Strass im Zillertal mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss ihre Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden.Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten.
Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!
Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 27.04.2023, BGBl. Nr.135/23, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:
Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren.
Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 21,00 zu entrichten.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2023 - 135. Verordnung.pdf herunterladen (0.11 MB)ON 1.2 Valorisierung von Bundesgebühren.pdf herunterladen (0.07 MB)
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